Sie können sich -wie jeder Ausländer- die Einbürgerung
beantragen. Die Staatsbürgerschaft ist davon abgesehen
anders als in den Vereinigten Staaten traditionell nicht an
den Geburtsort, sondern an die Abstammung gebunden.
Unter Umständen gilt aber auch ein eingeschränktes
Geburtsortprinzip, wenn die beiden nicht-deutschen
Eltern länger als 8 Jahre rechtmäßig hier lebten (bei ihrer
Geburt) u.s.w.; dann hätten Sie eine mehrfache Staats-
bürgerschaft und müßten sich bis zur Volljährigkeit nur
entscheiden, welche sie beibehalten wollen; sie wären
dann ohnehin von Geburt (auch) Deutscher. Als solcher bekommen sie auch den Paß (diese Variante gint es
erst seit dem Jahr 2000).
Schauen Sie einfach in die Quelle für nähere Infos.
Die als Quelle angegebene Seite gibt wertvolle Infos. -
Besonders rechts der Link: "Wie werde ich Deutsche(r)".