"Vorübergehendes Arbeitsvisum für besondere Berufszweige (H1B)
Die amerikanische Einwanderungsbehörde hat für gewisse Berufszweige oder Personen mit gewissen Qualifikationen eine Möglichkeit der vorübergehenden Arbeit in den Vereinigten Staaten vorgesehen. Das sogenannte H1B Visum hat folgende Voraussetzungen:
a) Der Arbeitgeber muß eine amerikanische Steuerkemummer haben und darf daher kein rein ausländisches Unternehmen sein.
b) Der Arbeitgeber muß eine sogenannte Labor Condition Application einreichen und , als Arbeitsausschreibung gut sichtbar in der Niederlassung des Arbeitgebers aushängen. In diesem Formular ist die Position und das Gehalt genau ausgeschrieben Falls sich kein amerikanischer Staatsbürger mit den befragten speziellen Voraussetzungen meldet, kann der Arbeitgeber einen Antrag stellen, welcher die ausgeschriebene Position und die Notwendigkeit der Einstellung eines besonders qualifizierten ausländischen Arbeitnehmers darlegt.
c) Der Arbeitnehmer muß darlegen, daß er die Qualifikationen besitzt, welche die Stellenausschreibung voraussetzt und daß er einen Studienabschluß hat, welcher dem amerikanischen Hochschulabschluß gleichkommt.
Ein H1B Visum ist generell nur für eine dreijährige Dauer erhältlich und kann danach auf Antrag auf drei weitere Jahre verlängert werden. Nach Ablauf der sechs Jahre muß ein Arbeitnehmer die Vereinigten Staaten für mindestens ein Jahr verlassen, bevor er erneut ein HlB Visum beantragen kann. Darüber hinaus ist auch ein H1B Visum an den Arbeitgeber gebunden und endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auch vor Ablauf der Dreijahresdauer.
Im Gegensatz zu dem E1 oder E2 Visum wird das H-lB Visum oft dazu benutzt, während dessen Laufzeit eine sogenannte “Labor Certification” einzureichen, um damit eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Permanent Residence) aufgrund der speziellen Arbeitsqualifikationen zu erhalten."